Das Format für ein gesundes Leben

Wussten Sie dass Sie nach § 45b SGB XI ein Recht darauf haben können Entlastungsleistungen zu beziehen?

Pflegebedürftige die sich in häuslicher Pflege befinden, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131€ pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Die Mittel können Uneingeschränkt in den anerkannten Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Gerne sind wir für Sie verfügbar..

...zu dem Zeitpunkt, den Sie bevorzugen, - auch bei kurzfristigem Bedarf.

...mit sorgfältig ausgewählten Mitarbeitenden, die perfekt zu Ihren Anforderungen passen.

...und bieten ihnen die Hilfen an die Ihnen besonders wichtig sind

Unsere Leistungen

Wir bieten hochwertige und professionelle Dienstleistungen für unsere Kunden an.

Termin vereinbaren

FAQ

1. Rufen Sie uns an und besprechen Sie Ihre Bedürfnisse mit uns

2. Vereinbaren Sie Termine mit unseren Alltagshelfern für Ihre Haushaltshilfe

3. Nach erhalt unserer Unterstützung rechnen wir alle Kosten mit Ihrer Krankenkasse ab

Ihnen steht ein jährlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 1.572€ im Jahr zu. Diesen Betrag verrechnen wir mit Ihrer Krankenkasse

Ja! Wir bieten Ihnen Unterstützung unter anderem bei…

...Krankheit

...Behinderung

...Ambulanten Operationen

...Verhinderung der Pflegeperson

...und bei Pflegebedürftigkeit

Kontakt

Hier können Sie uns direkt erreichen.

Öffnungszeiten

Montag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr